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Wettbewerbsstreit um Käpt‘n Iglo - Es kann (nicht) nur einen geben!

Fernab der Nordseeküste mussten die Gerichte in München klären, ob die Werbefigur des "Käpt’n Iglo" so einzigartig ist, dass Wettbewerber keine ähnlichen "Seebären" in der Werbung benutzen dürfen.

In Wettbewerbsrecht

17.02.2022

OLG Frankfurt: Irreführende Bezeichnung als „Manufaktur“

Die Bezeichnung eines Unternehmens als „Manufaktur“ ist irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 und 3 Nr. 3 UWG, wenn die dort hergestellten Produkte tatsächlich nicht überwiegend von Hand gefertigt werden.

In Wettbewerbsrecht

18.01.2022

BGH zu Influencerinnen: Wann muss ein Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden?

Der Bundesgerichtshof hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencerinnen mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben.

In Wettbewerbsrecht

18.01.2022

BGH zu Abmahnungen: Wie du mir, so ich dir!

Als Online-Händler eine anwaltliche Abmahnung zu erhalten, ist stets ein Ärgernis. Insbesondere, wenn hierbei lediglich versehentliche Verstöße bei bestimmten Pflichtangaben wie z.B. der Widerrufsbelehrung, dem Impressum etc. gerügt werden. Oft ist die Versuchung groß, dann zum Gegenschlag auszuholen, zumal wenn sich auch beim Gegner gegebenenfalls Verstöße bei bestimmten Pflichtangaben finden lassen.

In Wettbewerbsrecht

17.06.2021

Unterlassungserklärung kündbar bei Rechtsmissbrauch

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14.02.2019, Az.: I ZR 6/17) stärkt die Interessen von Unternehmen, die sich aufgrund rechtmissbräuchlicher Abmahnungen zur Abgabe riskanter Unterlassungserklärungen haben hinreißen lassen.

In Wettbewerbsrecht

27.05.2019

Irreführende Werbung: 1&1 contra Telekom

Man muss es zugeben: die Werbung hatte Biss! Der bekannte 1&1-Mann aus der Werbung seilt sich vom Hochhaus ab und überdeckt ein riesiges Telekom-Banner mit einem Plakat von 1&1. Bereits beim Ansehen dieses Spots drängt sich die Frage auf: Dürfen die das? Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 19.09.2017 – Az. 6 W 97/17) hat jetzt entschieden: Nein.

In Wettbewerbsrecht

19.10.2017

Marken- und Wettbewerbsrecht: Unterlassung bedeutet Rückruf

Wer eine Unterlassungserklärung wegen eines Wettbewerbsverstoßes oder einer Markenverletzung abgegeben hat, muss aufpassen, nicht in die Falle einer Vertragsstrafe zu tappen. Es gelten strenge Anforderungen an die Beseitigung der Rechtsverletzung. Nicht nur müssen z.B. Internetauftritte streng und sorgfältig kontrolliert und bereinigt werden. Der BGH geht jetzt noch einen Schritt weiter und hat in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen bestätigt, dass auch eine Pflicht zum aktiven Rückruf rechtsverletzender Produkte aus den Vertriebswegen besteht.

In Wettbewerbsrecht

16.08.2017

Wettbewerbsrecht: Unterlassungserklärung mit Vorbehalt kann wirksam sein

Bei der Abgabe von Unterlassungserklärungen aufgrund von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht oder Urheberrecht sollte im Interesse des Abgemahnten stets darauf geachtet werden, die Erklärung so eng wie möglich zu gestalten. Doch dies birgt auch rechtliche Risiken.

In Wettbewerbsrecht

29.06.2017

Achtung Abmahnung: Link zur Online-Schlichtungsplattform

Bereits seit Januar 2016 besteht eine Verpflichtung von Onlinehändlern (z.B. auf eBay), einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU bereitzuhalten. Der Link muss leicht zugänglich und "klickbar" sein. Allerdings haben noch nicht alle Online-Händler ihre Shops entsprechend angepasst. Das Versäumnis kann zu ärgerlichen und teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Denn der Verstoß gegen diese Pflichtangabe kann zugleich ein Verstoß gegen UWG sein. Mitbewerber können dann abmahnen.

In Wettbewerbsrecht

06.04.2017

OLG München zum Double-Opt-In bei E-Mail-Newslettern: Jetzt zulässig?

Die Frage hat erhebliche praktische Relevanz: Wie kann ein Unternehmen rechtssicher einen Newsletter-Versand gestalten, ohne sich der Gefahr ausgesetzt zu sehen, hierdurch Adressaten unverlangte Werbe-E-Mails zu senden?

In Wettbewerbsrecht

23.03.2017

BGH entscheidet: Für Vertragsstrafen gilt der fliegende Gerichtsstand

Es war lange umstritten, ob für UWG-Vertragsstrafenansprüche ebenfalls wie für den ursprünglichen Wettbewerbsverstoß der sog. fliegende Gerichtsstand gilt. Zudem war unklar, ob auch bei Unterschreiten der Streitwertgrenze von EUR 5.000,00 hierfür die Landgerichte zuständig sind. Beides hat der BGH jetzt bejaht (Beschluss v. 19.10.2016 - Az.: I ZR 93/15).

In Wettbewerbsrecht

07.01.2017