Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing-Klagen

24.01.2020

LG Stuttgart weist Klage in Filesharing-Verfahren ab! Der Vortrag des Anschlussinhabers darüber, wer statt ihm selbst für das Filesharing verantwortlich gewesen sein könnte, kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgen. Er muss hierzu nur vortragen, dass andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Bei der Bewertung von weitergehenden Pflichten zu Nachforschungen über den Täter ist abzuwägen, wie schwierig weitere Informationen zu beschaffen sind. Im Ergebnis konnte die Abmahnkanzlei Ansprüche weder gegen den Anschlussinhaber (einen Familenvater) noch gegen andere Familienmitglieder durchsetzen.

Das Urteil des LG Stuttgart vom 14.08.2019 (Az.: 24 O 256/18, rechtskräftig) im Volltext können Sie hier abrufen:

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20190144

 

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