NetzDG gegen Hass und Hetze im Internet

23.01.2018

Um gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken vorzugehen, wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken - NetzDG) geschaffen, dass seit 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Hierdurch wird besser ermöglicht, dass offensichtlich rechtswidrige Kommentare in sozialen Netzwerken vom Netzwerkbetreiber schnell selbst und direkt gelöscht werden sollen.

Als offensichtlich rechtswidrig gilt z.B.:

  • Anleitungen zu schweren Straftaten
  • Volksverhetzung
  • die Verbreitung verbotener Symbole

Gegen solche Inhalte konnte eigentlich auch vorher schon vorgegangen werden. Problem kann aber sein, dass derjenige der es postet, anonym ist. Gegen den „Täter“ direkt kann also nicht vorgegangen werden. Die Plattformbetreiber hingegen reagierten oft nur unzureichend und langsam auf Beschwerden und Meldungen. Hier soll das NetzDG Verbesserungen schaffen:

  • Jetzt müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde gelöscht werden.
  • Die Netzwerkbetreiber müssen außerdem einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland benennen.

Anders als bei den sonstigen Ansprüchen gegen rechtswidrige Wortberichterstattung können Meldungen nach dem NetzDG auch von Personen gemacht werden, die selbst durch die Hetze und Hasspostings gar nicht betroffen sind.

Das NetzDG dient also weniger dem individuellen Schutz betroffener Personen als vielmehr dem generellen Schutz gegen Hass und Hetze in sozialen Medien (Drohungen, Beleidigungen, Volksverhetzung).

Allerdings regt sich auch bereits starke Kritik. Denn es steelt sich die Frage, wer eigentlich entscheidet, was „offensichtlich rechtswidrig ist“. Nach dem NetzDG liegt diese Entscheidungsbefugnis jetzt beim Netzwerkbetreiber. Der Newtzwerkbetreiber setzt Prüfer ein (i.d.R. keine Juristen). Ist ein Prüfer der Meinung, es liegt ein rechtswidriger Inhalt vor, löscht er. Es findet also keine Prüfung mehr durch ein Gericht statt. Kritiker sehen hier die Gefahr der Zensur.

Außerdem sehen Kriotiker die Gefahr des Overblocking. Denn wenn ein Netzbetreiber einen rechtswidrigen Inhalt nicht unverzüglich löscht, drohen hohe Bußgelder. Es besteht also die Gefahr, dass im Zweifel auch kritische – aber noch zulässige – Beiträge „zur Sicherheit“ lieber gelöscht werden. Hierin sehen Kritiker eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Wie sich das NetzDG in der Praxis tatsächlich auswirkt, wird die nähere Zkunft zeigen müssen. 

In Äußerungs- und Presserecht