Markenrecht: Nutzung als Metatag ist Verletzung

09.01.2017

Das OLG Frankfurt hat bestätigt, das die Verwendung fremder Marken in Metatags eine Rechtsverletzung darstellt. Dies gilt selbst bei Marken, die einen stark beschreibenden Charakter haben (OLG Frankfurt am Main, 06.10.2016 - 6 U 17/14).

Der Leitsatz des Gerichts lautet:

"Eine fremde Marke, die aus der sprachunüblichen Darstellung eines Begriffs mit stark beschreibendem Anklang besteht (im Streitfall: scan2net), wird markenmäßig benutzt, wenn sie als Metatag im Quelltext einer Internetseite verwendet wird mit der Folge, dass die Suchfunktion beeinflusst wird, wenn der Nutzer die Marke als Suchwort eingibt."

Das OLG Frankfurt bestätigt insoweit die ständige Rechtsprechung zum Markenrecht und Metatags. Besonderheit war vorliegend, dass dies auch für einen Begriff wie scan2net gilt, selbst wenn der Verkehr diesem Zeichen einen beschreibenden Inhalt beimisst, wenn er ihm im Zusammenhang mit Scannern benutzt wird, die an Netzwerke angeschlossen werden.

Im Streitfall war entscheidend die Besonderheit, dass die Bezeichnung lediglich im Quellcode der Internetseite als Metatag verwendet wurde. Dies dient nur der Auffindbarkeit in Suchmaschinen durch Nutzer, die das mit der Klagemarke identische Suchwort eingeben. Unter diesen Voraussetzungen stellt die Verwendung der Marke als Metatag eine markenmäßige, die Herkunftsfunktion beeinträchtigende Benutzung dar.

Die vollständige Entscheidung ist hier abufbar: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de

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