Mathias Straub: jetzt auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

13.02.2018

Weiterer Fachanwaltstitel für Mathias Straub.

Neben dem Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, den Rechtsanwalt Mathias Straub bereits seit vielen Jahr innehält, ist er nach erfolgreich bestandener Prüfung und langjähriger Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet nun auch berechtigt, den Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu führen.
Der hierzu erforderliche Nachweis der besonderen Sachkunde und Erfahrungen betrifft u.a. die Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Designrechts, des Rechts der Marken und sonstigen Kennzeichen, des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb sowie die urheberrechtlichen Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes.

In Gewerblicher Rechtsschutz